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BGH, 30.09.1959 - 2 StR 285/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 13, 260
- NJW 1959, 2314
- MDR 1960, 62
Wird zitiert von ... (6)
- BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98
Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
Mit dieser notwendigen Handhabung ist ein Zeitaufwand verbunden, der in diesem Fall die objektive Gefährlichkeit (BGHSt 3, 232; 13, 260) ausschließt. - BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem …
Beim schweren Raub ist anerkannt, daß das Mitsichführen der Waffe in irgendeinem Stadium des Tatgeschehens genügt (vgl. BGHSt 13, 260; 20, 194, 197; 29, 184, 185;… BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 1). - BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
Voraussetzungen zur Annahme eines Diebstahls mit Waffen - "Erwerb" eines …
Die Voraussetzungen dieses Tatbestands sind schon dann gegeben, wenn der Täter die Schußwaffe in irgendeinem Zeitpunkt des Tathergangs bei sich geführt hat (BGHSt 13, 260; 20, 194, 197).
- LG München II, 24.07.2020 - 1 KLs 46 Js 2300/19
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und Gefahrprognose bei paranoider …
Dabei genügt irgendein Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zur Beendigung der Wegnahme (BGHSt 13, 260), so dass es ausreicht, dass der Beschuldigte den Schlagring spätestens beim Verlassen der Räumlichkeiten der Werkstatt bei sich führte. - BGH, 17.05.1966 - 1 StR 27/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen entwürdigender Behandlung zweier …
Dabei beruft sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Täterkreis des § 174 Nr. 2 StGB auf Beamte im strafrechtlichen Sinne (§ 359 StGB) beschränkt ist (BGHSt 13, 260, 261) [BGH 30.11.1959 - 2 StR 285/59]. - BGH, 22.03.1960 - 1 StR 687/59
Rechtsmittel
Der Tatbestand trifft nicht nur den Disziplinarvorgesetzten, sondern alle Beamten (BGHSt 13, 260), die sachliche Weisungsbefugnisse gegenüber den in der betreffenden Behörde tätigen Personen besitzen (4 StR 478/53 vom 26. November 1953, MDR 54, 150), Ein solches Überordnungsverhältnis hat das Landgericht einwandfrei festgestellt.